Lexikon -Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung erstattet Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten in Zivil- und Strafgerichtsprozessen, wenn die Prozessaussicht positiv ist. Es lassen sich vielfältige Gebiete des privaten und beruflichen Umfelds durch diese Versicherung abdecken. Ehe- und Erbschaftsstreitigkeiten sind ausgeschlossen.
Zu beachten ist, dass nach Abschluß der Versicherung besimmte Wartezeiten gelten, um sie nutzen zu können.
Es gibt verschiedene Vertragsarten: