08.01.2020

Früher in Rente gehen, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen? Viele Menschen träumen davon. Zumindest für einige Menschen eröffnete der Gesetzgeber aber tatsächlich diesen Weg. Denn das „RV-Leistungsverbesserungsgesetz“ machte einen früheren Bezug der Altersrente für „besonders langjährig Versicherte“ ab dem 01.07.2014 möglich: Die so genannte „Rente ab 63“. Seitdem gilt: Wer eine Mindestversicherungszeit für Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung von 45 Jahren erfüllt, kann früher in ...